Legionellenprüfung aus Krefeld von Haustechnik Grüters
Trinkwasserverordnung
Zum Schutz unseres Lebensmittels Nr. 1 dem Trinkwasser ist seit dem 1.11.2011 die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Trinkwasser das Lebensmittel Nr. 1
Seit dem 1.11.2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen, in denen sich zentrale Warmwasseranlagen befinden und dieses im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Ab sofort müssen deren Betreiber einmal pro Jahr Wasserproben auf eine mögliche Belastung mit Legionellen untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss laut Trinkwasserverordnung bis spätestens 31. Oktober 2012 durchgeführt werden.
Wer ist betroffen:
Betreiber von Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Trinkwasserabgabe im Rahmen einer öffentlichen ( z.B. Schule) oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung)
- Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt (z.B. Duschen, Whirlpools)
- Betrieb einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Wie ist eine Großanlage definiert?
Großanlagen sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, die ein Speichervolumen von über 400 Litern haben und / oder ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern je Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle haben.
Fazit:
Die Pflicht besteht somit praktisch für alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.
Für Sie als Eigentümer bzw. Verwalter gilt seitdem (gem. TrinkwV):
- § 13 Anzeigepflicht Ihrer zentralen Warmwasseranlagen an das Gesundheitsamt
- § 14 jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen durch einen qualifizierten Probenehmer der in einem akkreditierten Labor eingebunden und bei der DAkkS gemeldet ist
- § 15 Untersuchung in einem akkreditierten Labor, das beim LANUV gelistet ist
- § 16 Anzeige- und Handlungspflichten
- § 21 Informations- und Dokumentationspflichten
Legionellenprüfung gemäß § 14 der Trinkwasserverordnung
Da sich für Sie bei Verstoß bzw. Unterlassen gegen diese Verordnung empfindliche Ordnungswidrigkeitsstrafen, sowie Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen ergeben können, brauchen Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner der Ihnen alle Aufgaben vertrauensvoll abnimmt. Gehen Sie kein Risiko ein, zumal die mit der Analyse verbundenen Kosten, umlagefähige Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (§2 Nr.2 bzw. 5) sind.
Die Firma Haustechnik Grüters GmbH & Co. KG ist akkreditiert und gemeldet.
Unsere Leistungen:
- Unser Vorteil gegenüber jedem anderen Anbieter ist, dass wir Sie von der Bestandsaufnahme
- Meldung bei den zuständigen Stellen der Einrichtung von Zapfhähnen und / oder Probeentnahmestellen der Probenahme (rechtlich sicher, da akkreditiert) über die Analytik (rechtlich sicher, da akkreditiertes Labor)
- Übermittlung der Ergebnisse
- Datenarchivierung (10 Jahre)
- Auszeichnung Ihrer Anlage mit einem Gütesiegel bis zu Maßnahmen, bei erhöhter Kontamination mit Legionellen
- Gefährdungsanalyse
- Sanierungsmethoden (thermische, chemische und technische Verfahren) begleiten.
Die besonderen Vorteile werden Sie bemerken, wenn bei einem positiv Befund, ein schnelles und zuverlässiges Handeln erforderlich ist.